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Wie funktioniert die VG WORT? Ausschüttungen für Autoren und Verlage

Quick-Summary

Markus Coenen: VG WORT verwertet urheberrechtliche Ansprüche (z.B. Kopiergeräte-Abgabe, Bibliothekstantieme, Ausleihe) und schüttet an Berechtigte aus. Autoren und Verlage melden Werke, erhalten Ausschüttungen. Anmeldung über Mitgliedschaft oder Verlagsmeldung. Wichtig für Autoren mit veröffentlichten Büchern oder Texten.

Wie funktioniert die VG WORT? Ausschüttungen für Autoren und Verlage

Die VG WORT (Verwertungsgesellschaft WORT) verwertet in Deutschland urheberrechtliche Ansprüche von Autorinnen und Autoren sowie Verlagen – z.B. aus Geräte- und Speichermedienabgaben, Bibliothekstantieme und Ausleihe. Sie schüttet die eingenommenen Beträge an die Berechtigten aus. Wenn du Bücher oder Texte veröffentlicht hast, kann die VG WORT für dich relevant sein.

Die Antwort in Kürze

Die VG WORT sammelt gesetzlich vorgesehene Vergütungen (z.B. aus Kopiergeräten, Leermedien, Bibliotheksausleihe) und verteilt sie an Urheber und Verlage. Autoren können ihre Werke (Bücher, Beiträge in Zeitschriften etc.) bei der VG WORT melden und erhalten – sofern sie berechtigt sind – Ausschüttungen. Dafür ist in der Regel eine Mitgliedschaft oder die Meldung durch den Verlag nötig. Die genauen Verfahren (z.B. Titelmeldung, Meldezeiträume) und Ausschüttungshöhen findest du auf der Webseite der VG WORT.

Überblick:

  • Was die VG WORT macht
  • Welche Einnahmequellen es gibt
  • Wer erhält Ausschüttungen?
  • Wie meldest du deine Werke?
  • Fazit

Was die VG WORT macht

Die VG WORT ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Urheberrechts. Sie:

  • nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr (z.B. aus § 54 UrhG – Geräte- und Speichermedienabgabe),
  • vereinbart Vergütungen mit Nutzern (z.B. Bibliotheken, Bildungseinrichtungen),
  • verteilt die eingenommenen Gelder an die Berechtigten (Autoren, Verlage, Übersetzer etc.) nach festgelegten Verteilungsregeln.

Welche Einnahmequellen es gibt

Typische Quellen sind:

  • Geräte- und Speichermedienabgabe: Abgabe auf Kopiergeräte und -medien.
  • Bibliothekstantieme: Vergütung für die Ausleihe von Büchern in Bibliotheken.
  • Weitere Vergütungen aus gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen.

Die genauen Kategorien und Verteilungsregeln sind auf der Seite der VG WORT beschrieben.

Wer erhält Ausschüttungen?

Berechtigt sind Urheber (Autorinnen und Autoren) und Rechteinhaber (z.B. Verlage), die ihre Werke bei der VG WORT gemeldet haben und die Verteilungsregeln erfüllen. Bei Verlagsbüchern meldet oft der Verlag die Titel; die Ausschüttung wird dann zwischen Verlag und Autor nach Vertrag aufgeteilt. Self-Publisher können ihre Werke selbst melden, sofern sie Mitglied sind bzw. die Voraussetzungen erfüllen.

Wie meldest du deine Werke?

  • Mitgliedschaft: Als Autor kannst du Mitglied der VG WORT werden und deine Werke (Buchtitel, Beiträge) in den vorgesehenen Meldeverfahren anzeigen.
  • Verlagsmeldung: Bei Verlagsbüchern übernimmt häufig der Verlag die Meldung; du erhältst deinen Anteil über deinen Vertrag (z.B. Tantieme).
  • Fristen und Verfahren: Es gibt feste Meldezeiträume und -formulare. Die aktuellen Hinweise findest du auf vgwort.de.

Fazit

Die VG WORT verwertet urheberrechtliche Vergütungen und schüttet sie an Autoren und Verlage aus. Für Autoren lohnt es sich, Mitglied zu werden und Werke zu melden bzw. mit dem Verlag die Meldung und Ausschüttung zu klären. Die genauen Schritte und Bedingungen stehen auf der Webseite der VG WORT.

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